Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für jegliche Lieferungen und Leistungen der Haas & Boxleitner GmbH gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, also auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit zwischen den Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Gegenbestätigungen des Auftraggebers ("Kunde" oder „Besteller“) unter Verweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen.
1.2 Die einzelnen Leistungen der Haas & Boxleitner GmbH sind gesonderten Vereinbarungen oder Leistungsbeschreibungen zu entnehmen, die mit dem Kunden gesondert vereinbart werden.
2. Angebote, Aufträge
2.1 Alle Angebote der Haas & Boxleitner GmbH sind freibleibend. Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z.B. Reisen, Aufmaß etc., werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt.
2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlich erteilter Auftragsbestätigung der Haas & Boxleitner GmbH zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per Telefon und Auftragsänderungen durch den Kunden.
2.3 Werden der Haas & Boxleitner GmbH Aufträge zur Wartung, Instandsetzung oder Bearbeitung von angelieferten Teilen des Kunden erteilt, ist diesen eine Aufstellung mit den genauen Bezeichnungen und ggf. auch den Abmessungen der einzelnen Teile beizufügen.
2.4 Von der Haas & Boxleitner GmbH ersetzte Teile und Materialien gehen mangels anderer Vereinbarung entschädigungslos in das Eigentum der Haas & Boxleitner GmbH über.
3. Lieferbedingungen
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Abnahme im Unternehmenssitz der Haas & Boxleitner GmbH. Erfolgt die Übernahme oder Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Beauftragten, so muss sich dieser durch eine entsprechende Legitimation ausweisen. Die Haas & Boxleitner GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Legitimation zu prüfen.
3.2 Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen, so erfolgt diese auf dessen Kosten und Gefahr. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
3.4 Von der Haas & Boxleitner GmbH angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich ausschließlich Porto, Frachtkosten und Verpackung. Mehrwertsteuer hat der Kunde zu tragen, soweit sie anfällt.
4.2 An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet ab Datum, des Angebots gebunden.
4.3 Alle Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Abzüge sind mangels anderer Vereinbarung unzulässig.
4.4 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
4.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist die Haas & Boxleitner GmbH - unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Die Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Abnahme oder, falls keine Abnahme vorgesehen ist, mit Übergabe der Ware auf den Kunden über, bei Versendung sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über.
6. Annahmeverzug
6.1 Der Kunde kommt mit der Abnahme bzw. Übernahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen, nachdem ihm die Fertigstellung bzw. das Bereitstehen der Ware mitgeteilt worden ist, die Ware abholt oder ihre Versendung veranlasst. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
6.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Haas & Boxleitner GmbH außerdem berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen.
7. Versicherung
Die Haas & Boxleitner GmbH hält die vom Kunden übergebenen Auftragsgegenstände nicht extra versichert. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes während der Reparaturausführung trägt der Kunde.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Haas & Boxleitner GmbH behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware), bis der Kunde alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung getilgt hat. Der Vorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse.
8.2 Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen der Haas & Boxleitner GmbH gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die noch nicht im Eigentum gehörige Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Im Einzelnen gilt folgendes:
a) Stundet der Kunde den Kaufpreis gegenüber seinen Kunden, so hat er sich gegenüber diesen das Eigentum an der veränderten Ware vorzubehalten. Ohne diesen Vorbehalt ist der Kunde zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht ermächtigt.
b) Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung von Ansprüchen der Haas & Boxleitner GmbH aus der Geschäftsverbindung schon jetzt an die Haas & Boxleitner GmbH ab. Bei Veräußerung von Waren, an denen die Haas & Boxleitner GmbH Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der Miteigentumsanteil der Haas & Boxleitner GmbH entspricht. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages der Rechnung des Kunden für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an die Haas & Boxleitner GmbH abgetreten. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen.
c) Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos (einschließlich des entsprechenden Teils des Schlusssaldos) aus dem Kontokorrent an die Haas & Boxleitner GmbH ab. Werden Zwischensalden gezogen und ist deren Vortrag vereinbart, so ist die Haas & Boxleitner GmbH nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an die Haas & Boxleitner GmbH abgetreten zu behandeln.
8.3 Solange die Haas & Boxleitner GmbH das Eigentum vorbehalten ist, hat der Kunde Vorbehaltsware, soweit er über sie verfügen kann, pfleglich zu behandeln und zu verwahren sowie erforderliche und übliche Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung sind der Haas & Boxleitner GmbH unverzüglich schriftlich oder per Telefax anzuzeigen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware erforderlich sind, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
8.4 Bei Verletzung der Pflicht zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware sowie sonstiger Sorgfaltspflichten durch den Kunden sowie beim Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen ist die Haas & Boxleitner GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn die Haas & Boxleitner GmbH dies schriftlich erklärt. Nach Rücknahme ist die Haas & Boxleitner GmbH zur Verwertung befugt. Entsprechendes gilt in allen anderen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden..
8.5 Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Kunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich vorbezeichneten Rechte der Haas & Boxleitner GmbH auf den gesetzlich zulässigen Umfang.
8.6 Die Haas & Boxleitner GmbH behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form -Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
9. Mängelansprüche
9.1 Die Mängelansprüche gemäß Ziffer 10 dieser Geschäftsbedingungen bestehen beim Kauf von Waren nur dann, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377 HGB ordnungemäß erfüllt hat.
9.2 Beim Verkauf von gebrauchten Waren ist jegliche Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.
9.3 Beim Verkauf von neu hergestellten Waren findet in Fällen des Unternehmerrückgriffs des Kunden gegen die Haas & Boxleitner GmbH nach erfolgreicher Minderung oder Rückgabe durch einen Verbraucher § 478 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass die Haas & Boxleitner GmbH im Falle einer Minderung durch den Verbraucher nur die Minderungsquote übernimmt, die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verbraucher oder dem weiteren Zwischenhändler angewendet wurde.
10. Rechte des Kunden bei Mängeln
10.1 Der Kunde kann die folgenden Rechte nur geltend machen, wenn die Haas & Boxleitner GmbH innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist.
10.2 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung nach Wahl der Haas & Boxleitner GmbH durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet die Haas & Boxleitner GmbH, ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt.
10.3 Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
10.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen.
10.5 Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den Bedienungsanleitungen oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung der Haas & Boxleitner GmbH vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
10.6 Soweit der Kunde berechtigterweise die Ware zurücksendet, hat der Kunde der Lieferung einen vollständig ausgefüllten Retourenschein beizulegen. Liegt der Retourenschein der Lieferung nicht bei, ist die Haas & Boxleitner GmbH berechtigt, die Rückzahlung des Kaufpreises zu verweigern.
11. Haftung
11.1 Schadensersatzansprüche sind - unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen - ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
11.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet die Haas & Boxleitner GmbH für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können in diesem Fall nicht verlangt werden.
11.3 Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Sonstiges
12.1 Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, geben diese Bedingungen die gesamten Vereinbarungen zwischen der Haas & Boxleitner GmbH und dem Kunden wieder. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Abänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
12.2 Für jegliche Rechtsbeziehungen gilt, sowohl für den Abschluss als auch für die Ausführung des Vertrages, deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des IPR und des UN-Kaufrechts.
12.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist am Firmensitz der Haas & Boxleitner GmbH in 94518 Spiegelau. Die Haas & Boxleitner GmbH behält sich jedoch das Recht vor, stattdessen das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige Gericht anzurufen.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Haas & Boxleitner GmbH
Bahnhofstraße 16
94518 Spiegelau